Kurzantwort
Ab dem 2. August 2026 gelten zentrale Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Pflicht, jeden mit KI unterstützten Blogartikel oder jedes KI-Bild zu kennzeichnen.
Für Betreiber einer WordPress-Website sind vor allem zwei Fälle relevant:
- Du veröffentlichst ein täuschend echt wirkendes KI-Bild, KI-Video oder KI-Audio, das vorhandene Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse darstellt. Ein solcher Inhalt kann als Deepfake gelten.
- Du veröffentlichst KI-generierten oder KI-manipulierten Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse, ohne ihn menschlich zu prüfen und ohne redaktionelle Verantwortung zu übernehmen.
Prüfst, überarbeitest und verantwortest Du einen KI-unterstützten Blogartikel selbst, ergibt sich aus Artikel 50 nicht automatisch eine Pflicht, ihn als KI-Text zu kennzeichnen. Eine freiwillige Kennzeichnung kann trotzdem sinnvoll sein.
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die praktische Umsetzung für WordPress-Websites. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand und Quellen wurden zuletzt am 13. Juli 2026 geprüft.
Ab wann gelten die Transparenzpflichten?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts gelten ab dem 2. August 2026. Sie betreffen unter anderem die Erkennbarkeit generierter oder manipulierter Inhalte, die Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Die verbindliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Die Europäische Kommission stellt zusätzlich Erläuterungen, Leitlinien, freiwillige Kennzeichnungssymbole und einen Verhaltenskodex bereit. Bei technischen Datenschutzthemen in WordPress gelten andere Rechtsgrundlagen. Ein Beispiel ist die lokale Einbindung von Google Fonts in GeneratePress.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer gesetzlichen Pflicht und einer freiwilligen Transparenzentscheidung. Du darfst KI-unterstützte Inhalte freiwillig kennzeichnen. Du solltest diese freiwillige Regel jedoch nicht als allgemeine gesetzliche Pflicht darstellen.
Wurde die KI-Kennzeichnungspflicht verschoben?
Teilweise. Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, nennt die Europäische Kommission eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Diese Übergangsregel betrifft die Pflichten des jeweiligen Systems beziehungsweise seines Anbieters.
Für WordPress-Betreiber bleiben die sichtbaren Offenlegungspflichten für betroffene Deepfakes und bestimmte KI-Texte grundsätzlich ab dem 2. August 2026 relevant. Die häufig verkürzte Aussage, die gesamte KI-Kennzeichnung sei verschoben worden, ist deshalb irreführend.
Nach den aktuellen Erläuterungen der Europäischen Kommission müssen KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, nicht allein wegen Artikel 50 nachträglich gekennzeichnet werden. Wird ein Inhalt später neu erzeugt, wesentlich verändert oder neu veröffentlicht, sollte der konkrete Fall erneut geprüft werden.
Müssen ältere KI-Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden?
Nein. KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, müssen nach den aktuellen Erläuterungen der Europäischen Kommission nicht rückwirkend nach Artikel 50 gekennzeichnet werden.
Das gilt auch für ältere Bilder, Videos und Deepfakes, sofern sie bereits vor diesem Datum erzeugt und öffentlich bereitgestellt wurden.
Fügst Du nach dem 2. August 2026 neue KI-Inhalte ein oder veränderst bestehende Bilder, Videos oder Texte wesentlich mit KI, solltest Du diese neuen beziehungsweise veränderten Bestandteile nach der dann geltenden Rechtslage prüfen.
Eine freiwillige nachträgliche Kennzeichnung bleibt möglich. Sie kann sinnvoll sein, wenn Du auf Deiner Website eine einheitliche Transparenzregel verwenden möchtest.
Muss jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden?
Nein. Der EU AI Act schreibt keine pauschale Kennzeichnung sämtlicher KI-Inhalte vor.
Ob eine Pflicht besteht, hängt unter anderem von folgenden Fragen ab:
- Handelt es sich um Text, Bild, Audio oder Video?
- Wirkt der Inhalt echt und kann er Nutzer über seine Herkunft täuschen?
- Stellt er vorhandene Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse dar?
- Behandelt ein KI-generierter Text ein Thema von öffentlichem Interesse?
- Wurde der Text von einem Menschen geprüft oder redaktionell kontrolliert?
- Übernimmt eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung?
Diese Prüfung ist genauer als die einfache Regel: „Mit KI erstellt bedeutet kennzeichnungspflichtig.“
Anbieter und Betreiber: Wer muss was tun?
Artikel 50 unterscheidet zwischen Anbietern von KI-Systemen und Betreibern, die solche Systeme beruflich einsetzen.
| Rolle | Beispiel | Relevante Aufgabe |
|---|---|---|
| Anbieter eines generativen KI-Systems | Anbieter eines Bildgenerators oder Textgenerators | Generierte oder manipulierte Ausgaben technisch erkennbar und maschinenlesbar markieren |
| Betreiber eines KI-Systems | Unternehmen, Redaktion oder beruflich handelnder Websitebetreiber | Deepfakes und bestimmte KI-Texte sichtbar offenlegen |
| WordPress-Blogger mit redaktioneller Kontrolle | Blogger prüft, korrigiert und verantwortet einen KI-unterstützten Artikel | Keine automatische Kennzeichnungspflicht allein wegen der KI-Unterstützung |
| Privat handelnde Person | Rein private Nutzung ohne beruflichen Zusammenhang | Die Betreiberpflichten können anders zu beurteilen sein |
Ein sichtbarer Hinweis unter einem Bild ersetzt nicht die technischen Pflichten eines Anbieters von KI-Systemen. Als WordPress-Betreiber kümmerst Du Dich vor allem um die für Nutzer sichtbare Offenlegung, wenn Dein konkreter Inhalt darunter fällt.
Welche KI-Texte müssen gekennzeichnet werden?
Für Texte ist Artikel 50 Absatz 4 relevant. Er erfasst KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Dabei gibt es eine wichtige Ausnahme: Eine Offenlegung ist nach dem Verordnungstext nicht erforderlich, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Beispiel 1: KI-Entwurf mit redaktioneller Prüfung
Du lässt mit einem KI-Tool einen ersten Entwurf über WordPress-Performance erstellen. Danach prüfst Du jede Aussage, ergänzt eigene Erfahrungen, korrigierst Fehler, formulierst den Text um und veröffentlichst ihn unter Deiner Verantwortung.
Hier ergibt sich aus Artikel 50 nicht allein deshalb eine Kennzeichnungspflicht, weil beim Entwurf KI eingesetzt wurde.
Beispiel 2: Ungeprüfter KI-Text zu einem öffentlichen Thema
Ein automatisiertes System erstellt einen Beitrag über eine Wahl, eine Gesundheitskrise oder eine politische Entscheidung. Der Text wird ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht.
Ein solcher Fall kann unter die Offenlegungspflicht für KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse fallen.
Beispiel 3: KI unterstützt nur einzelne Arbeitsschritte
Nutzt Du KI lediglich für eine Gliederung, Rechtschreibprüfung, alternative Überschriften oder die Zusammenfassung Deiner eigenen Notizen und prüfst den fertigen Beitrag selbst, entsteht daraus keine pauschale Kennzeichnungspflicht.
Welche Bilder, Videos und Audiodateien sind betroffen?
Bei Bildern, Video und Audio steht vor allem die Kennzeichnung von Deepfakes im Mittelpunkt.
Vereinfacht erklärt: Ein Deepfake ist ein mit KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der vorhandene Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse täuschend echt darstellt.
Die genaue rechtliche Definition steht in Artikel 3 Nummer 60 des EU AI Acts.
Entscheidend ist daher nicht allein, ob KI beteiligt war. Entscheidend ist auch, welchen Eindruck der Inhalt vermittelt.
| Inhalt | Wahrscheinliche Einordnung |
|---|---|
| Offensichtlich künstliche Illustration eines Roboters | Häufig kein Deepfake. Freiwillige Kennzeichnung möglich |
| Realistisch wirkendes Bild eines erfundenen Hochwassers an einem realen Ort | Kann als Deepfake gelten |
| KI-generiertes Porträt, das wie ein Foto einer realen Person wirkt | Kann als Deepfake gelten |
| Austausch einer Person in einem echten Foto | Kann kennzeichnungspflichtig sein |
| Automatische Rauschreduzierung oder Schärfung | In der Regel keine relevante inhaltliche Manipulation |
| Generative Erweiterung eines Hintergrunds | Hängt davon ab, ob dadurch ein täuschender Eindruck entsteht |
| Offensichtlich stilisierte Fantasiegrafik | Meist geringeres Täuschungsrisiko, freiwilliger Hinweis möglich |
| Synthetische Stimme, die eine reale Person imitiert | Besonders kennzeichnungsrelevant |
Bei künstlerischen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken darf die Offenlegung so erfolgen, dass die Darstellung oder der Genuss des Werks nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Die Kennzeichnung muss trotzdem verständlich bleiben.
Entscheidungshilfe für WordPress-Betreiber
Gehe vor der Veröffentlichung diese Fragen durch:
| Frage | Bei „Ja“ |
|---|---|
| Wirkt das KI-Bild, Audio oder Video wie eine authentische Darstellung der Realität? | Deepfake-Prüfung erforderlich |
| Werden vorhandene Personen, Orte, Objekte, Einrichtungen oder Ereignisse dargestellt? | Sichtbare Kennzeichnung kann erforderlich sein |
| Wird eine reale Stimme oder Person imitiert? | Direkt am Inhalt kennzeichnen |
| Informiert ein ungeprüfter KI-Text über ein Thema von öffentlichem Interesse? | Offenlegung kann erforderlich sein |
| Wurde der Text menschlich geprüft und redaktionell verantwortet? | Die gesetzliche Textkennzeichnung kann entfallen |
| Ist der Inhalt nur technisch optimiert, etwa durch Rauschreduzierung? | Meist kein relevanter Kennzeichnungsfall |
| Möchtest Du unabhängig von einer Pflicht transparent sein? | Freiwilligen Hinweis klar als eigene redaktionelle Regel verwenden |
Bei Grenzfällen lässt sich die rechtliche Einordnung nicht allein anhand des verwendeten KI-Tools bestimmen. Maßgeblich sind Inhalt, Kontext, Wirkung und redaktioneller Prozess.
Wie muss eine Kennzeichnung aussehen?
Eine erforderliche Offenlegung muss klar und unterscheidbar sein. Nutzer sollen sie spätestens beim ersten Kontakt mit dem betreffenden Inhalt wahrnehmen können.
Für eine WordPress-Website bedeutet das praktisch:
- Platziere den Hinweis direkt am betroffenen Inhalt.
- Verwende eine verständliche Formulierung.
- Verstecke den Hinweis nicht ausschließlich im Alt-Text, Impressum oder in der Datenschutzerklärung.
- Nutze für vergleichbare Inhalte eine einheitliche Formulierung.
- Kennzeichne keine normalen Bilder oder Texte versehentlich als KI-Inhalt.
- Prüfe auch Beitragsbilder, Galerien, eingebettete Videos und Audiodateien.
Die Europäische Kommission stellt freiwillige EU-Symbole für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bereit. Ihre Nutzung ist freiwillig. Ein Symbol ersetzt nicht die Prüfung, ob Art und Platzierung der Offenlegung im konkreten Fall ausreichen.
Geeignete Formulierungen
Die Formulierung sollte beschreiben, was tatsächlich passiert ist.
Vollständig KI-generiertes Bild
Beispiel:
Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Wesentlich mit KI verändertes Bild
Beispiel:
Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz wesentlich verändert.
Realistisch wirkende fiktive Darstellung
Beispiel:
KI-generierte Darstellung. Das gezeigte Ereignis hat so nicht stattgefunden.
KI-generiertes Video
Beispiel:
Dieses Video enthält KI-generierte Bildsequenzen.
Synthetische Stimme
Beispiel:
Die Sprecherstimme in diesem Beitrag wurde künstlich erzeugt.
KI-unterstützter und redaktionell geprüfter Artikel
Beispiel:
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI vorbereitet und anschließend redaktionell geprüft und überarbeitet.
Der letzte Hinweis ist häufig eine freiwillige Transparenzangabe. Er sollte nicht den Eindruck erwecken, jeder redaktionell geprüfte KI-Text müsse gesetzlich so gekennzeichnet werden.
Methode 1: Hinweis als Bildunterschrift einfügen
Für wenige betroffene Bilder ist die normale WordPress-Bildunterschrift die einfachste Lösung.
So gehst Du im Block-Editor vor:
- Markiere den Bildblock.
- Aktiviere die Bildunterschrift.
- Trage einen passenden Hinweis ein.
- Veröffentliche oder aktualisiere den Beitrag.
Beispiel:
KI-generierte Illustration
Diese Lösung benötigt kein Plugin und kein PHP-Snippet. Sie eignet sich besonders, wenn Du nur gelegentlich KI-Bilder verwendest.
Methode 2: Wiederverwendbares Muster anlegen
Verwendest Du regelmäßig dieselbe Kennzeichnung, kannst Du aus Bild und Hinweis ein synchronisiertes oder nicht synchronisiertes WordPress-Muster erstellen.
Ein mögliches Muster besteht aus:
- einem Bildblock
- einem Absatz mit der Klasse
ki-hinweis - einer einheitlichen Hinweisformulierung
Passendes CSS:
.ki-hinweis {
margin-top: 0.4rem;
font-size: 0.875rem;
line-height: 1.5;
color: var(--contrast-2, #555);
}
Das Muster verringert den manuellen Aufwand. Du entscheidest weiterhin bei jedem Bild, ob eine Kennzeichnung nötig oder freiwillig gewünscht ist. Wie Du Bereiche im Block-Editor strukturiert aufbaust, zeige ich ausführlicher im Beitrag WordPress-Layouts mit GenerateBlocks aufbauen.
Methode 3: Ausgewählte Gutenberg-Bilder automatisch kennzeichnen
Ein globales Snippet, das hinter jedes Bild einen KI-Hinweis setzt, ist ungeeignet. Es würde auch normale Screenshots, eigene Fotos, Logos und nicht mit KI erstellte Grafiken kennzeichnen.
Sinnvoller ist eine selektive Lösung. Du gibst nur betroffenen Gutenberg-Bildblöcken die zusätzliche CSS-Klasse:
dwf-ki-generiert
Füge das folgende PHP-Snippet über das Plugin Code Snippets oder in die functions.php eines Child-Themes ein. Erstelle vorher ein Backup und teste die Ausgabe zunächst auf einer einzelnen Seite. Weitere Beispiele für kleine WordPress-Anpassungen findest Du in meinem Beitrag 25 WordPress-Snippets für mehr Funktionen ohne Plugin.
Das Snippet ergänzt den Hinweis ausschließlich bei entsprechend markierten Bildblöcken:
<?php
/**
* Fügt ausgewählten Gutenberg-Bildblöcken einen KI-Hinweis hinzu.
*
* Verwendung:
* 1. Bildblock im Editor auswählen.
* 2. Unter "Erweitert" die zusätzliche CSS-Klasse
* "dwf-ki-generiert" eintragen.
* 3. Beitrag speichern.
*/
add_filter(
'render_block_core/image',
function (string $block_content, array $block): string {
$class_name = $block['attrs']['className'] ?? '';
$classes = preg_split(
'/\s+/',
trim((string) $class_name),
-1,
PREG_SPLIT_NO_EMPTY
);
if (! in_array('dwf-ki-generiert', $classes, true)) {
return $block_content;
}
if (str_contains($block_content, 'class="ki-bild-hinweis"')) {
return $block_content;
}
$notice = sprintf(
'<p class="ki-bild-hinweis">%s</p>',
esc_html__(
'Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.',
'derwebfuchs'
)
);
return $block_content . $notice;
},
10,
2
);
Passendes CSS:
.ki-bild-hinweis {
margin-top: 0.4rem;
font-size: 0.875rem;
line-height: 1.5;
color: var(--contrast-2, #555);
}
Was das Snippet macht
Das Snippet prüft ausschließlich Gutenberg-Bildblöcke. Der Hinweis erscheint nur, wenn Du dem Bildblock die Klasse dwf-ki-generiert zuweist.
Normale Bilder bleiben unverändert.
Was das Snippet nicht macht
Das Snippet erkennt nicht selbstständig, ob ein Bild mit KI erstellt wurde. Eine zuverlässige automatische Erkennung ist über den WordPress-Blockinhalt nicht möglich.
Es bearbeitet außerdem nicht automatisch:
- Beitragsbilder
- Hintergrundbilder aus CSS
- Bilder in Drittanbieter-Blöcken
- Bilder, die ein Theme außerhalb des Beitragsinhalts ausgibt
- bereits direkt in Templates eingebautes HTML
Für solche Fälle brauchst Du eine gesonderte Lösung oder einen manuell eingefügten Hinweis.
Anpassung für wesentlich bearbeitete Bilder
Möchtest Du zwischen vollständig erzeugten und wesentlich bearbeiteten Bildern unterscheiden, verwende eine zweite Klasse:
dwf-ki-bearbeitet
Erweitertes Snippet:
<?php
/**
* Unterschiedliche Hinweise für generierte und wesentlich bearbeitete Bilder.
*/
add_filter(
'render_block_core/image',
function (string $block_content, array $block): string {
$class_name = $block['attrs']['className'] ?? '';
$classes = preg_split(
'/\s+/',
trim((string) $class_name),
-1,
PREG_SPLIT_NO_EMPTY
);
$notice_text = '';
if (in_array('dwf-ki-generiert', $classes, true)) {
$notice_text = 'Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.';
} elseif (in_array('dwf-ki-bearbeitet', $classes, true)) {
$notice_text = 'Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz wesentlich verändert.';
}
if ($notice_text === '') {
return $block_content;
}
if (str_contains($block_content, 'class="ki-bild-hinweis"')) {
return $block_content;
}
return $block_content . sprintf(
'<p class="ki-bild-hinweis">%s</p>',
esc_html($notice_text)
);
},
10,
2
);
Nutze nur eine der beiden Snippet-Varianten.
Beitragsbilder kennzeichnen
Ein Beitragsbild wird vom Theme häufig außerhalb des eigentlichen Beitragsinhalts ausgegeben. Der Filter für Gutenberg-Bildblöcke erfasst es deshalb nicht.
Für wenige KI-Beitragsbilder ist ein manueller Hinweis im Beitrag meist die sicherste Lösung. Du kannst ihn direkt unter der Überschrift, unter dem sichtbaren Beitragsbild oder am Beginn des Inhalts platzieren.
Beispiel:
Hinweis zum Beitragsbild: Das Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Eine automatische Lösung sollte nur dann eingesetzt werden, wenn WordPress für jedes betroffene Beitragsbild eine eindeutige Kennzeichnung speichert, etwa über ein eigenes Medienfeld. Ein Filter, der pauschal jedes Beitragsbild beschriftet, wäre falsch.
Videos richtig kennzeichnen
Bei KI-generierten Videos, KI-Avataren, synthetischen Sprechern und täuschend echten Manipulationen sollte der Hinweis unmittelbar am Player stehen.
Geeignete Positionen sind:
- im sichtbaren Vorschaubild
- zu Beginn des Videos
- direkt unter dem eingebetteten Video
- in der Videobeschreibung
Bei kennzeichnungspflichtigen Inhalten ist ein Hinweis ausschließlich am Ende des Videos nicht ausreichend nutzerfreundlich, weil er beim ersten Kontakt noch nicht wahrnehmbar ist.
Beispiel:
Dieses Video enthält KI-generierte Sequenzen und eine synthetische Sprecherstimme.
Audiodateien und KI-Stimmen kennzeichnen
Bei synthetischen Stimmen sollte der Hinweis vor oder unmittelbar beim Audioplayer stehen.
Beispiel:
Die folgende Audiodatei verwendet eine künstlich erzeugte Sprecherstimme.
Imitiert die Stimme eine reale Person, sollte die Formulierung eindeutig darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine echte Aufnahme dieser Person handelt.
Typische Fehler
Jeden KI-Einsatz als gesetzlich kennzeichnungspflichtig darstellen
Die bloße Nutzung eines KI-Werkzeugs löst nicht in jedem Fall eine sichtbare Kennzeichnungspflicht aus.
Alle Bilder automatisch beschriften
Ein globaler WordPress-Filter führt zu falschen Hinweisen bei normalen Screenshots, Fotografien und Grafiken.
Den Hinweis nur im Alt-Text speichern
Der Alt-Text dient in erster Linie der Beschreibung eines Bildes für Barrierefreiheit und für Situationen, in denen das Bild nicht angezeigt wird. Er ist kein geeigneter Ersatz für einen sichtbaren Hinweis.
Nur eine allgemeine KI-Seite verlinken
Der Satz „Diese Website verwendet KI“ erklärt nicht, welcher konkrete Inhalt erzeugt oder manipuliert wurde.
Eine redaktionelle Prüfung behaupten, die nicht stattgefunden hat
Ein kurzer Blick auf einen automatisch erzeugten Text ist nicht mit einer belastbaren inhaltlichen und redaktionellen Prüfung gleichzusetzen.
Technische Bildoptimierung und inhaltliche Manipulation gleichsetzen
Rauschreduzierung, Komprimierung oder leichte Schärfung verändern nicht automatisch die inhaltliche Aussage eines Bildes.
Freiwillige Hinweise als Rechtsberatung formulieren
Formulierungen wie „Du musst jedes KI-Bild kennzeichnen“ sind zu pauschal. Erkläre stattdessen, wann eine gesetzliche Pflicht in Betracht kommt und wann Du Dich freiwillig für mehr Transparenz entscheidest.
Interne Dokumentation
Eine einfache interne Dokumentation hilft Dir, Kennzeichnungen einheitlich zu pflegen. Dafür reicht bei einer kleinen Website häufig eine Tabelle.
Sinnvolle Spalten sind:
| Feld | Beispiel |
|---|---|
| URL | https://example.de/beitrag/ |
| Inhalt | Beitragsbild |
| Art der KI-Nutzung | vollständig generiert |
| verwendetes Werkzeug | Bildgenerator |
| Veröffentlichungsdatum | 15. August 2026 |
| menschlich geprüft | ja |
| sichtbarer Hinweis | ja |
| Formulierung | Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt |
| letzte Prüfung | 15. August 2026 |
Diese Dokumentation ist keine im Artikel 50 ausdrücklich vorgeschriebene Standardtabelle. Sie ist eine praktische redaktionelle Maßnahme, um Fehler und widersprüchliche Hinweise zu vermeiden.
Checkliste vor der Veröffentlichung
- Wurde Text, Bild, Audio oder Video mit KI erzeugt oder wesentlich verändert?
- Kann der Inhalt fälschlich als authentisch oder wahr verstanden werden?
- Bezieht sich der Inhalt auf vorhandene Personen, Orte, Objekte, Einrichtungen oder Ereignisse?
- Handelt es sich möglicherweise um einen Deepfake?
- Informiert ein KI-Text über ein Thema von öffentlichem Interesse?
- Wurde der Text menschlich und fachlich geprüft?
- Ist klar, wer die redaktionelle Verantwortung übernimmt?
- Ist ein erforderlicher Hinweis beim ersten Kontakt wahrnehmbar?
- Beschreibt die Formulierung die tatsächliche Art der KI-Nutzung?
- Werden nicht betroffene Inhalte von automatischen Hinweisen ausgeschlossen?
- Wurden Beitragsbilder, Videos, Galerien und Audiodateien gesondert geprüft?
- Ist die redaktionelle Entscheidung intern dokumentiert?
Häufige Fragen
Wurde die KI-Kennzeichnungspflicht auf Dezember 2026 verschoben?
Nein, nicht vollständig. Die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 betrifft KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Für WordPress-Betreiber gelten die Offenlegungspflichten für betroffene Deepfakes und bestimmte KI-Texte grundsätzlich ab dem 2. August 2026.
Muss ich jeden mit ChatGPT geschriebenen Artikel kennzeichnen?
Nein. Artikel 50 enthält keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jeden Text, bei dessen Erstellung ChatGPT oder ein anderes KI-Werkzeug verwendet wurde. Bei Texten sind insbesondere Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse relevant. Wurde ein Beitrag menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert und übernimmt eine Person oder Organisation die Verantwortung, sieht die Vorschrift eine Ausnahme vor.
Muss ich KI-Unterstützung bei Rechtschreibprüfung oder Gliederung offenlegen?
Aus Artikel 50 ergibt sich keine allgemeine Pflicht, jede unterstützende Nutzung eines KI-Werkzeugs offenzulegen. Du kannst sie im Rahmen Deiner eigenen Transparenzregeln freiwillig nennen.
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Nicht jedes KI-Bild ist automatisch ein Deepfake. Besonders relevant sind täuschend echt wirkende Darstellungen vorhandener Personen, Objekte, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse. Bei offensichtlich künstlichen Illustrationen kann eine freiwillige Kennzeichnung trotzdem sinnvoll sein.
Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?
Ein erforderlicher Hinweis sollte direkt am betroffenen Inhalt wahrnehmbar sein. Ein allgemeiner Satz in einer entfernten Datenschutzerklärung beschreibt den konkreten Inhalt nicht ausreichend.
Gehört der KI-Hinweis in den Alt-Text?
Nein. Der Alt-Text sollte den Inhalt und gegebenenfalls die Funktion des Bildes für Nutzer beschreiben, die das Bild nicht sehen können. Ein sichtbarer KI-Hinweis sollte separat ausgegeben werden.
Muss ich ältere Inhalte nachträglich kennzeichnen?
Nach den aktuellen Erläuterungen der Europäischen Kommission müssen KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, nicht allein wegen Artikel 50 rückwirkend gekennzeichnet werden. Wird ein älterer Inhalt später neu erzeugt, wesentlich verändert oder neu veröffentlicht, sollte die Einordnung erneut geprüft werden.
Muss ich das offizielle EU-Symbol verwenden?
Nein. Die von der Europäischen Kommission bereitgestellten Symbole sind freiwillig. Sie können eine einheitliche Kennzeichnung erleichtern, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Inhalts.
Darf ich meine eigene Formulierung verwenden?
Ja. Die Kennzeichnung muss vor allem klar, verständlich und wahrnehmbar sein. Die Formulierung sollte korrekt beschreiben, ob ein Inhalt vollständig erzeugt, wesentlich verändert oder mit einer synthetischen Stimme versehen wurde.
Sind KI-Avatare immer kennzeichnungspflichtig?
Das lässt sich nicht für jeden Avatar pauschal beantworten. Bei einem realistisch wirkenden Avatar oder einer Darstellung, die mit einer echten Person verwechselt werden kann, ist eine klare Kennzeichnung besonders wichtig. Ein offensichtlich künstlicher Comic-Avatar ist anders zu beurteilen.
Reicht der Hinweis „Mit KI erstellt“?
Der Hinweis ist verständlich, aber wenig genau. Besser ist eine konkrete Formulierung wie „Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt“ oder „Die Sprecherstimme wurde künstlich erzeugt“.
Welche Folgen kann eine fehlende Kennzeichnung haben?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können grundsätzlich behördliche Maßnahmen und Geldbußen nach sich ziehen. Die tatsächliche Sanktion hängt vom Einzelfall ab, etwa von Schwere, Dauer, Verschulden und Unternehmensgröße. Für einen kleinen Blog lässt sich daraus kein pauschaler Betrag ableiten.
Der freiwillige EU-Verhaltenskodex
Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er soll Anbietern und professionellen Betreibern helfen, die Anforderungen aus Artikel 50 umzusetzen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die gesetzlichen Transparenzpflichten gelten unabhängig davon. Die Europäische Kommission und das europäische AI Board haben den Kodex im Juli 2026 als geeignetes Instrument zur Unterstützung der Einhaltung bewertet.
Für einen kleinen WordPress-Blog ist eine formelle Unterzeichnung nicht automatisch erforderlich oder sinnvoll. Die darin beschriebenen Grundsätze können trotzdem bei der Entwicklung eines eigenen Kennzeichnungsprozesses helfen.
Fazit
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte. Eine pauschale Regel, nach der jeder KI-unterstützte Text und jedes KI-Bild gekennzeichnet werden muss, gibt es jedoch nicht.
Für WordPress-Betreiber sind vor allem Deepfakes und bestimmte ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse relevant. Redaktionell geprüfte und verantwortete Blogartikel sind gesondert zu beurteilen.
In WordPress sollte eine Kennzeichnung nur bei tatsächlich betroffenen oder bewusst freiwillig markierten Inhalten erscheinen. Bei wenigen Bildern genügt eine Bildunterschrift. Für eine wiederkehrende Kennzeichnung eignet sich ein Muster oder ein selektives Snippet mit einer zusätzlichen CSS-Klasse.
Vermeide globale Filter, die jedes Bild beschriften. Eine präzise Kennzeichnung ist verständlicher, technisch sauberer und glaubwürdiger.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz strukturiert und formuliert. Ich habe den Inhalt anschließend fachlich geprüft, überarbeitet und trage die redaktionelle Verantwortung.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Artikel 3 und Artikel 50
- Europäische Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content
- Europäische Kommission: EU Icons for labelling AI-generated content
- Europäische Kommission: Konsultation zu den Leitlinien über Transparenzpflichten
- Europäische Kommission: Bewertung des Transparenz-Verhaltenskodex
- Europäische Kommission: Fragen und Antworten zum Transparenz-Verhaltenskodex
- Europäische Kommission: Fragen zur Unterzeichnung und zu Übergangsregeln

